Ausbildung Erzieher*in

Ausbildung Erzieher*in

Sie erwerben an der Fachschule für Sozialpädagogik der FFAP die notwendigen Kompetenzen, um in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowohl Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben als auch Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernehmen zu können.

Besonders wichtig ist uns die enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Unsere Fachschule bietet die Ausbildung deshalb berufsbegleitend in Teilzeit an. Die Teilzeitbeschäftigung umfasst in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung, z. B. einer Kita oder im sozialpädagogischen Bereich an einer Schule. Der Vorteil: die Studierenden sind von Anfang an im Berufsfeld tätig und können Ausbildungsinhalte direkt in der täglichen Praxis anwenden und reflektieren.

Eine Teilzeitbeschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ist also Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik der FFAP. Um diese Arbeitsstelle müssen sich Studierende vor Beginn des Studiums selbst kümmern.

Berufsbegleitende Ausbildung


Sie erwerben an der FFAP die notwendigen Kompetenzen, um in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowohl Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben als auch Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernehmen zu können.

Besonders wichtig ist uns die enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Unsere Fachschule bietet die Ausbildung deshalb berufsbegleitend in Teilzeit an. Die Teilzeitbeschäftigung umfasst in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung, z. B. einer Kita oder im sozialpädagogischen Bereich an einer Schule. Der Vorteil: die Studierenden sind von Anfang an im Berufsfeld tätig und können Ausbildungsinhalte direkt in der täglichen Praxis anwenden und reflektieren.

Eine Teilzeitbeschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung ist also Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung an der FFAP. Um diese Arbeitsstelle müssen sich Studierende vor Beginn des Studiums selbst kümmern.

Voraussetzung

Um die Ausbildung Erzieher*in an der Fachschule für Sozialpädagogik der FFAP aufnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (Umfang mindestens die Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit) während des gesamten Ausbildungsverlaufs
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme der berufbegleitenden Ausbildung
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung (gilt in der Regel durch die Ausübung der oben genannten Berufstätigkeit als erbracht)
  • Zudem notwendig ist einer der folgenden Schulabschlüsse:
  • Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
  • Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer oder
  • mittlerer Schulabschluss und eine Berufliche Vorbildung.


Berufliche Vorbildung 

Ist Ihr höchster Abschluss der mittlere Schulabschluss, dann gilt als ausreichende berufliche Vorbildung, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung
  • eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Dauer von mindestens drei Jahren
  • der erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung
  • eine nichteinschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Dauer von mindestens vier Jahren.

Auf die Berufstätigkeit werden angerechnet:

  • die selbstständige Führung eines Haushaltes mit mindestens drei Personen
  • die selbstständige Führung eines Haushaltes mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört,
  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres.

Die selbstständige Führung eines Haushaltes wird bis zu höchstens einem Jahr angerechnet.



Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang, dass der Spracherwerb und die Sprachentwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert werden kann und deren Kenntnisse der deutschen Sprache vertieft und erweitert werden.
  • die Probezeit oder die Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik wurde nicht schon einmal nicht bestanden

Gebühren · Förderung

Schulgeld: Es wird kein Schulgeld erhoben.

Material: Bücher und Lehrmittel sind, soweit diese in der Bibliothek der Fachschule nicht vorhanden sind, von den Studierenden zu finanzieren.

Studienorganisation

Der Wechsel zwischen Fachschule und Arbeitsplatz ist so angelegt, dass genügend Zeit sowohl für das Lernen als auch für das praktische Umsetzen zur Verfügung steht. 

Die Studiendauer umfasst 6 Semester (3 Jahre), die Sie in einer Gruppe mit max. 30 Studierenden absolvieren.

Unsere berufsbegleitende Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Sozialpädagogikverordnung (SozPädVO) vom 13. Juni 2016 des Landes Berlin. Sie erfolgt in sechs Lernfeldern:

  1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  6. Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
     

Wir fokussieren dabei die thematischen Schwerpunkte:

  • Naturwissenschaftliche, technische, mathematische Kompetenzen
  • Medienpädagogische Kompetenzen
  • Inklusive Bildung und Erziehung


Neben den Präsenzveranstaltungen binden wir auch digitale Lernplattformen ein.

Bewerbungsverfahren

Sie interessieren sich für die berufsbegleitende Ausbildung Erzieher*in und möchten sich um einen Schulplatz bewerben? Sie haben Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen oder zur Studienorganisation? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt@ffap.de

Unsere berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin startet halbjährlich, jeweils im Februar und im August/September im Kalenderjahr. 

Der Ausbildungsstart für unsere neue Klasse erfolgt am 12.02.2024.

Eine Bewerbung ist bis zum 6.2.2024 möglich. 

Die Unterrichtstage sind Montag und Mittwoch.

Unser Team freut sich auf Sie!

Abschluss

Nach Ihrer erfolgreichen Abschlussprüfung sind Sie staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher und können sofort Ihren Beruf ausüben. In der Regel wird dies auch der Betrieb sein, in dem Sie während der Ausbildung angestellt waren.

Wir beraten Sie gern

Fon (030) 20 60 89 120

kontakt@ffap.de